Krankenkasse & Taxikosten: Was zahlt die ÖGK wirklich?
„Zahlt das eh die Kassa?“ – diese Frage hören wir bei Fahrten zu Ärzten, Therapien und ins Krankenhaus fast täglich. Die ehrliche Antwort: manchmal ja, manchmal nein, und fast immer hängt es von Papieren ab, die man vor der Fahrt braucht. Damit Sie nicht erst beim Forderungsschreiben der ÖGK draufkommen, wie die Regeln wirklich sind, erklären wir hier Schritt für Schritt, was die Österreichische Gesundheitskasse übernimmt, wann Sie ein ärztliches Attest brauchen und wie der Antrag funktioniert. Die Grundlagen zur Krankenbeförderung haben wir bereits in einem eigenen Beitrag erklärt – hier geht es um die Praxis: Zahlen, Formulare, Ablauf.

Der wichtigste Grundsatz: Ohne Transportschein keine Kostenübernahme
Die ÖGK übernimmt Taxikosten nicht, weil eine Fahrt praktisch oder bequem ist, sondern nur, wenn sie medizinisch notwendig ist. Der Nachweis dafür ist die ärztliche Transportanweisung – umgangssprachlich Transportschein genannt. Ausgestellt wird sie von der Hausärztin, dem Hausarzt oder der behandelnden Stelle, und zwar ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten. Auf dem Schein muss die Notwendigkeit der Fahrt medizinisch begründet sein.
Zentral ist dabei der Begriff der Gehunfähigkeit. Die ÖGK versteht darunter: Die Person kann sich außerhalb der eigenen Wohnung nicht fortbewegen – auch nicht mit Begleitung oder Gehhilfe. Zwei Dinge reichen ausdrücklich nicht aus: dass kein öffentliches Verkehrsmittel in der Nähe fährt, oder dass keine Begleitperson verfügbar ist. Beides ist verständlich und ärgerlich, begründet aber keine Kostenübernahme.
Schritt für Schritt: So läuft der Antrag ab
- Vor der Fahrt zum Arzt: Klären Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und lassen Sie sich die Transportanweisung ausstellen. Ohne dieses Dokument geht nichts – und rückwirkend wird es schwierig.
- Versicherungsträger prüfen: Diese Regeln gelten für die ÖGK. Wer bei der SVS (GW, LW), BVAEB oder KFA Wien versichert ist, hat eigene Modelle mit anderen Selbstbehalten und Abläufen – vorher nachfragen zahlt sich aus.
- Abrechnungsweg klären: Bei Fahrten mit einem Vertragspartner der ÖGK, SVS (GW, LW), BVAEB und KFA Wien läuft die Verrechnung direkt zwischen Unternehmen und der jeweiligen Kasse – Sie legen die Transportanweisung vor und müssen nicht in Vorleistung gehen. Andernfalls bezahlen Sie die Fahrt zunächst selbst und reichen die Rechnung samt Transportanweisung ein.
- Einreichen: Am einfachsten geht das digital über das Service „Rechnung einreichen“ auf der Meine-ÖGK-Website oder in der Meine-ÖGK-App (ID Austria erforderlich). Wer es lieber klassisch mag, verwendet das Antragsformular des jeweiligen Bundeslandes oder wendet sich an eine Kundenservicestelle.
- Bei Fragen: Die ÖGK Niederösterreich ist für Fahrtkosten-Fragen telefonisch unter +43 5 0766-126100 oder per E-Mail an fahrtkosten@oegk.at erreichbar.
Was das für Ihre Fahrt mit Taxi Pruggmayer bedeutet
Sie müssen das alles nicht alleine durchblicken. Wenn Sie eine medizinisch notwendige Fahrt im Bezirk Neunkirchen planen, sagen Sie uns einfach, worum es geht – wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie die Abrechnung in Ihrem Fall funktioniert. Und wenn keine Kostenübernahme möglich ist, wissen Sie das vor der Fahrt und nicht erst danach. Genau diese Klarheit erspart die Enttäuschungen, die bei diesem Thema leider häufig vorkommen.


