Krankenbeförderung | Wir sind für Sie da!
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Fahrten im Rahmen einer Krankenbehandlung

Informationen zur Krankenbeförderung

Als Taxiunternehmen führen wir Krankenbeförderungen für Versicherte der ÖGK, BVAEB, SVS, KFA und PVA durch.

Dazu zählen insbesondere folgende Fahrten:

  • Fahrten von und zum praktischen Arzt, zu Fachärzten und Krankenhäusern.
  • Fahrten zu Vor und Nachsorgeuntersuchungen.
  • Fahrten zur Dialyse sowie Strahlen und Chemotherapie.
  • Fahrten von und zur Physiotherapie.
  • Weitere Fahrten im Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung, wenn eine ärztliche Transportanweisung aufgrund der Gehunfähigkeit des Patienten vorliegt.
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Unsere Leistungen im Überblick

Medizinische Fahrten zu Arzt & Therapie Krankenbeförderung

Medizinische Fahrten

zu Arzt und Therapie

Wir führen Fahrten zu praktischen Ärzten, Fachärzten, Krankenhäusern, Ambulanzen sowie zu therapeutischen Terminen im Rahmen einer Krankenbehandlung durch. Voraussetzung ist eine gültige ärztliche Transportanweisung und das Vorliegen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen.

Begleitung zu Reha- & Kuraufenthalten Krankenbeförderung

Fahrten zu Reha und

Kuraufenthalten

Auch Fahrten im Zusammenhang mit Reha oder Kur können durchgeführt werden, sofern die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Verordnung vorliegt. Ob eine Kostenübernahme möglich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Direkte Abrechnung mit Krankenkassen Krankenbeförderung

Direkte Abrechnung

mit Krankenkassen

Liegt ein gültiger Transportschein beziehungsweise eine ärztliche Transportanweisung vor und sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Abrechnung direkt mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger. Auf der bestehenden Seite werden dafür ÖGK, BVAEB, SVS, KFA und PVA angeführt.

Flexible & persönliche Krankenfahrten Krankenbeförderung

Fahrten nach

ärztlicher Anweisung

Krankenbeförderungen werden im Zusammenhang mit medizinisch notwendigen Terminen durchgeführt. Welche Fahrt übernommen werden kann, hängt von der ärztlichen Beurteilung sowie von den geltenden Bestimmungen des jeweiligen Versicherungsträgers ab.

Krankenbeförderung anfragen

Gerne nehmen wir Ihre Anfrage zur Krankenbeförderung entgegen, sofern eine ärztliche Transportanweisung vorliegt. Für die Abstimmung des Termins und der erforderlichen Unterlagen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Was dafür erforderlich ist

Die Kosten für diese Fahrten werden vom jeweiligen Sozialversicherungsträger vorbehaltlich eines möglichen Selbstbehalts bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen direkt übernommen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Gehunfähigkeit des Patienten laut Satzung ist gegeben.
  • Eine ärztliche Transportanweisung liegt vor.

Bitte halten Sie für die Organisation der Fahrt alle erforderlichen Unterlagen bereit. Dazu zählen insbesondere die ärztliche Transportanweisung sowie gegebenenfalls weitere Nachweise, sofern diese vom Versicherungsträger verlangt werden.

Pruggmayer bei der Krankenbeförderung
Human Care Partner

Ergänzende Unterstützung

Zusammenarbeit mit First Class Human Care

Zusätzlich besteht eine Zusammenarbeit mit First Class Human Care im Bereich 24 Stunden Betreuung. Dieser Hinweis dient der sachlichen Information über ein ergänzendes Angebot und steht in keinem Zusammenhang mit den Voraussetzungen oder der Abrechnung einer Krankenbeförderung.