Krankenkasse & Taxikosten: Was zahlt die ÖGK wirklich?

„Zahlt das eh die Kassa?“ – diese Frage hören wir bei Fahrten zu Ärzten, Therapien und ins Krankenhaus fast täglich. Die ehrliche Antwort: manchmal ja, manchmal nein, und fast immer hängt es von Papieren ab, die man vor der Fahrt braucht. Damit Sie nicht erst beim Forderungsschreiben der ÖGK draufkommen, wie die Regeln wirklich sind, erklären wir hier Schritt für Schritt, was die Österreichische Gesundheitskasse übernimmt, wann Sie ein ärztliches Attest brauchen und wie der Antrag funktioniert. Die Grundlagen zur Krankenbeförderung haben wir bereits in einem eigenen Beitrag erklärt – hier geht es um die Praxis: Zahlen, Formulare, Ablauf.

Direkte Abrechnung mit Krankenkassen Krankenbeförderung

Der wichtigste Grundsatz: Ohne Transportschein keine Kostenübernahme

Die ÖGK übernimmt Taxikosten nicht, weil eine Fahrt praktisch oder bequem ist, sondern nur, wenn sie medizinisch notwendig ist. Der Nachweis dafür ist die ärztliche Transportanweisung – umgangssprachlich Transportschein genannt. Ausgestellt wird sie von der Hausärztin, dem Hausarzt oder der behandelnden Stelle, und zwar ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten. Auf dem Schein muss die Notwendigkeit der Fahrt medizinisch begründet sein.

Zentral ist dabei der Begriff der Gehunfähigkeit. Die ÖGK versteht darunter: Die Person kann sich außerhalb der eigenen Wohnung nicht fortbewegen – auch nicht mit Begleitung oder Gehhilfe. Zwei Dinge reichen ausdrücklich nicht aus: dass kein öffentliches Verkehrsmittel in der Nähe fährt, oder dass keine Begleitperson verfügbar ist. Beides ist verständlich und ärgerlich, begründet aber keine Kostenübernahme.

Wohin darf die Fahrt gehen?

Auch das ist geregelt: Übernommen werden Fahrten zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle – also zur Vertragsärztin oder zum Vertragsarzt in der Nähe, in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus oder zur Anpassung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln, jeweils samt Rückfahrt nach Hause. Wer bewusst eine weiter entfernte Wahlärztin oder ein anderes Krankenhaus wählt, bekommt höchstens so viel ersetzt, wie die Fahrt zur nächstgelegenen Vertragseinrichtung gekostet hätte. Die Differenz bleibt Privatsache.

krankenkasse-taxikosten

Der Selbstbehalt: Was Sie seit Juli 2025 selbst zahlen

Seit 1. Juli 2025 gilt bei planbaren Fahrten ein Kostenanteil. Für eine Krankenbeförderung mit Taxi oder Fahrtendienst – also ohne Sanitäterin oder Sanitäter an Bord – beträgt er die einfache Rezeptgebühr, im Jahr 2026 sind das 7,55 Euro pro Fahrtstrecke. Bei Krankentransporten mit sanitätsdienstlicher Begleitung ist es die doppelte Rezeptgebühr, also 15,10 Euro (Stand 2026).

Wichtig zu wissen: Der Betrag wird nicht im Taxi kassiert, sondern im Nachhinein von der ÖGK vorgeschrieben. Sie erhalten ein Forderungsschreiben mit einer Aufschlüsselung der durchgeführten Fahrten – und zwar für höchstens 28 Fahrten pro Kalenderjahr. Ab der 29. Fahrt fällt kein Kostenanteil mehr an.

Vom Selbstbehalt ausgenommen sind:

  • Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
  • Fahrten zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse
  • Kinder bis zum 15. Lebensjahr
  • Zeitkritische Fahrten, also Rettungs- und Notarzttransporte

Schritt für Schritt: So läuft der Antrag ab

  1. Vor der Fahrt zum Arzt: Klären Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und lassen Sie sich die Transportanweisung ausstellen. Ohne dieses Dokument geht nichts – und rückwirkend wird es schwierig.
  2. Versicherungsträger prüfen: Diese Regeln gelten für die ÖGK. Wer bei der SVS (GW, LW), BVAEB oder KFA Wien versichert ist, hat eigene Modelle mit anderen Selbstbehalten und Abläufen – vorher nachfragen zahlt sich aus.
  3. Abrechnungsweg klären: Bei Fahrten mit einem Vertragspartner der ÖGK, SVS (GW, LW), BVAEB und KFA Wien läuft die Verrechnung direkt zwischen Unternehmen und der jeweiligen Kasse – Sie legen die Transportanweisung vor und müssen nicht in Vorleistung gehen. Andernfalls bezahlen Sie die Fahrt zunächst selbst und reichen die Rechnung samt Transportanweisung ein.
  4. Einreichen: Am einfachsten geht das digital über das Service „Rechnung einreichen“ auf der Meine-ÖGK-Website oder in der Meine-ÖGK-App (ID Austria erforderlich). Wer es lieber klassisch mag, verwendet das Antragsformular des jeweiligen Bundeslandes oder wendet sich an eine Kundenservicestelle.
  5. Bei Fragen: Die ÖGK Niederösterreich ist für Fahrtkosten-Fragen telefonisch unter +43 5 0766-126100 oder per E-Mail an fahrtkosten@oegk.at erreichbar.

Was das für Ihre Fahrt mit Taxi Pruggmayer bedeutet

Sie müssen das alles nicht alleine durchblicken. Wenn Sie eine medizinisch notwendige Fahrt im Bezirk Neunkirchen planen, sagen Sie uns einfach, worum es geht – wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie die Abrechnung in Ihrem Fall funktioniert. Und wenn keine Kostenübernahme möglich ist, wissen Sie das vor der Fahrt und nicht erst danach. Genau diese Klarheit erspart die Enttäuschungen, die bei diesem Thema leider häufig vorkommen.

FAQ zu ÖGK und Taxikosten

Für eine Kostenübernahme durch die ÖGK: ja. Die ärztliche Transportanweisung ist die Grundvoraussetzung. Eine normale Taxifahrt zum Arzt ohne diese Anweisung bezahlen Sie privat.

Bei Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder der behandelnden Stelle – wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Notwendigkeit der Fahrt muss darauf medizinisch begründet sein.

Bei planbaren Krankenbeförderungen mit dem Taxi fällt ein Kostenanteil in Höhe der einfachen Rezeptgebühr pro Fahrtstrecke an (7,55 Euro im Jahr 2026), maximal für 28 Fahrten pro Jahr. Rezeptgebührenbefreite, Kinder unter 15 sowie Fahrten zu Chemo-, Strahlen- oder Dialysetherapie sind ausgenommen.

Nein. Die ÖGK schreibt den Kostenanteil im Nachhinein vor – Sie erhalten ein Forderungsschreiben mit einer Aufstellung der Fahrten.

Möglich ist das, wenn die Behandlungsstelle mehr als 20 Kilometer entfernt liegt – in den meisten Fällen allerdings nur mit Rezeptgebührenbefreiung. Bei Fahrten zu Chemo-, Strahlen- oder Dialysetherapie sowie zur Rehabilitation gilt diese Einschränkung nicht.

Am einfachsten digital über die Meine-ÖGK-Website oder die Meine-ÖGK-App mit ID Austria, alternativ per Formular oder in einer Kundenservicestelle. Zur Rechnung gehört immer die ärztliche Transportanweisung.

Nein, jeder Versicherungsträger hat eigene Regeln für Kostenersatz und Selbstbehalte. Klären Sie vor der ersten Fahrt, welcher Träger zuständig ist. Grundvoraussetzung ist die Transportanweisung vom Arzt mit Diagnose für die Einreichung bei der jeweiligen Kasse durch das Vertragspartnerunternehmen / Taxi.